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Unterabschnitte
Die Abstellanlagen des Rotmaincenters sind vorbildlich. Andere Abstellanlagen in der Stadt sind - je nach Geschmack - schön anzusehen aber unbrauchbar oder einfach nur unbrauchbar.
Abbildung:
Fahrradständer des Rotmaincenters
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Abbildung:
»Function Follows Form« ist kein brauchbares Designprinzip.
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Abbildung:
Diese Felgenbrecher sind »für die Tonne«.
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Paragraph 2 Absatz 1 der StVO verpflichtet Radfahrer zur Benutzung der Fahrbahn. Radfahren auf Fußwegen ist nur für Kinder unter 10 Jahren erlaubt. Viele Bayreuther Radfahrer (und einige Bayreuther Autofahrer) sind der Ansicht, Radfahren sei nur auf Gehwegen erlaubt, wenn Radwege fehlen. Auch das vor der Bushaltestelle des Rotmaincenters (rechtswidrig, der Vollständigkeit halber sei es erwähnt) aufgestellte Zeichen 254 ändert daran nichts.4
Abbildung:
Vom Gehsteig nicht wegzubringen
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Eine öffentliche Kampagne der Stadt würde mehr bewirken. Verursacht wird die falsche Vorstellung allerdings durch die schlechte Übung, Radwege wie Gehwege zu planen und auszugestalten und durch die ebenso schlechte Übung, gemeinsame Fuß- und Radwege zum Regelfall statt zur Ausnahme zu machen. Fahrräder sind aber keine Spielgeräte, sondern Fahrzeuge.
Ungeübte Radfahrer fühlen sich beim Radfahren auf der Fahrbahn oft unsicher. Ursache dieses Gefühls sind PKW, die von hinten kommend mit erheblicher Differenzgeschwindigkeit und geringem Abstand überholen. Radfahren auf der Fahrbahn - auch auf dem Stadtkernring - ist aber ganz einfach und gefahrlos, wenn man drei Grundregeln beachtet:
- Es ist möglichst rechts zu fahren, nicht äußerst rechts. Möglichst rechts heißt, dass nach rechts ein Sicherheitsabstand bleibt, der bis zu einem Meter betragen darf; neben rechts geparkten Fahrzeugen muss der Sicherheitsabstand sogar mindestens einen Meter betragen.
- Sehen und gesehen werden: das bedeutet, dass vor einem Spurwechsel oder vor dem Einordnen zum Abbiegen sowohl ein Blick über die Schulter als auch ein deutliches Handzeichen Pflicht ist.
- Das Fahrrad ist ein Fahrzeug und Teil des Verkehrs: das bedeutet, dass man versucht, im Verkehrsfluss mit zu schwimmen und sich rechtzeitig einzuordnen. Im Bereich von Ampeln und von mit Pfeilen markierten Fahrstreifen dürften auch Fahrradfahrer den Fahrstreifen frei wählen!
Unter Beachtung dieser Grundsätze fahren wir auf dem Ring bis zur Einmündung der Dammallee, in die wir links abbiegen und der wir bis zur Friedrichstraße folgen.
Fußnoten
- ... nichts.4
- Das Zeichen 254 gilt an sich für die gesamte Straßenbreite. Damit wäre der Hohenzollernring - jedenfalls bis zur nächsten Einmündung - für Radfahrer ganz gesperrt. Das ist seitens der Stadtverwaltung nicht gewollt und wäre auch nicht zulässig gewesen. Die Stadtverwaltung will, das auf dem Gehsteig im frequentierten Bereich vor dem Rotmaincenter und dessen Bushaltestelle nicht auch noch Radfahrer fahren. Durch seitliches Ausrücken des Zeichen 254 nach rechts soll dies verdeutlicht werden. Diese Absicht ist, wie man auf dem Bild sieht, missglückt.
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Frank Borger
2006-06-27